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  • AWO-Stif­tung

    Wir über uns

    Die Stiftungsorgane

    Dass Ihre Zuwendung den entsprechenden Zwecken zugute kommt, dafür garantiert der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat, der sich aus namhaften Persönlichkeiten zusammensetzt und nur der Satzung der Gemeinschaftsstiftung Arbeiterwohlfahrt am Niederrhein gegenüber verpflichtet ist. Weiterhin wird jährlich ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt und die Stiftungsaufsichtsbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.

    Der Stiftungsrat

    Voraussetzung für die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung sind die Stiftungsorgane, die Satzung und die staatliche Genehmigung durch die Stiftungsbehörde. Ein einberufener Stiftungsrat wacht über die zweckgebundene Verwendung der Mittel. Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht.

    Bernhard Uppenkamp

    Vorsitzender des Stiftungsrates

    Dr. Michael Heidinger

    Stellv. Vorsitzender des Stiftungsrates

    Vorsitzender: Bernhard Uppenkamp, Neukirchen-Vluyn

    Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Michael Heidinger, Dinslaken

    Beisitzer*innen: Willi Brechling, Sonja Gildemeister, Ibrahim Yetim

    Alle genannten Personen führen ihre Tätigkeiten ehrenamtlich aus.

    Der Stiftungsvorstand

    Vorsitzender: Jochen Gottke 

    Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Bernd Riekemann