Stiften macht Sinn
Spenden und Stiften
Während die „normale" Spende direkt für die laufenden Ausgaben verbraucht wird, werden die in die Gemeinschaftsstiftung Arbeiterwohlfahrt am Niederrhein eingebrachten Vermögenswerte gewinnbringend angelegt. Eine Spende muss spätestens im Jahr nach dem Spendeneingang dem Zweck entsprechend verwandt werden.
Stiftungen dagegen sind verpflichtet, ihr Vermögen zu erhalten. Für die Erfüllung des Stiftungszweckes stehen der Gemeinschaftsstiftung deshalb nur die jährlichen Gewinnerträge zur Verfügung. Wer stiftet, stellt sein Vermögen also dauerhaft dem Stiftungszweck zur Verfügung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem gestifteten Kapital um Geldbeträge, Wertpapiere, Grundstücke oder Immobilien handelt.
Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten.
Oberstes Prinzip auch unserer Stiftung ist die konsequente Erhaltung des beständig wachsenden Stiftungsvermögens, das stets unangetastet bleibt. Zur wohltätigen Ausschüttung kommen nur die Zinserträge dieses Vermögens. Darüber und über die satzungsgemäße Verwendung der Gelder wacht der Stiftungsrat. Die kluge Anlage unseres Vermögens sorgt dafür, dass aus den uns übergebenen Werten mehr wird als eine sich aus Teilbeträgen zusammensetzende Summe.